Fritz-Rode GmbH

Fachhandel für Wäschereibedarf

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Verpackungsgesetz

Stand 01.07.2022

Wichtige Informationen zur Änderung des Verpackungsgesetzes:

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten: Egal, welche Verpackung ein Unternehmen mit seinen Waren in Verkehr bringt, es muss sich bis zu diesem Zeitpunkt im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart.

Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.

Quelle: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/neuigkeiten-presse/pressemitteilungen-aktuelles/detail-ansicht-newseintraege/news/neue-verpackungsrechtliche-pflichten-ab-1-juli-2022

Stand 01.01.2019

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Informationen für unsere Kunden zum Verpackungsgesetz

Am 01.01.2019 trat das neue Verpackungsgesetzes in Kraft und löste die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Darin werden Hersteller und Händler, die eine Verpackung in den Verkehr bringen, dazu verpflichtet, sich bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" kostenlos zu registrieren und die anfallenden Verpackungen bei einem kostenpflichtigen dualen System [53 KB] anzumelden. Die Höhe der finanziellen Beteiligung richtet sich dabei nach der Menge und Materialart der Verkaufsverpackungen. Als sog. "Hersteller" gilt nach dem Gesetz auch die Textilreinigung und die Wäscherei.

Unser Unternehmen ist allen seinen Pflichten nachgekommen und ist im Verpackungsregister registriert, da auch wir in der Verantwortung stehen, uns als Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen an den Kosten der Entsorgung zu beteiligen.

Zu den lizenzabgabepflichtigen Verkaufsverpackungen gehören auch die sog. Serviceverpackungen. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber (Textilreinigung, Wäscherei) mit Ware (Textilien) befüllt werden, um eine Übergabe an den privaten Endverbraucher oder eine gleichgestellte Einrichtung (Annahmestelle, Büro, Hotel, Krankenhaus, Gaststätte usw.) zu ermöglichen oder zu unterstützen und die dort typischerweise als Müll anfallen, beispielsweise Folien, Drahtbügel, Papier, Tüten usw.

Setzen Sie ausschließlich Serviceverpackungen ein, hat der Gesetzgeber die Erleichterung geschaffen, dass Sie vom Vorvertreiber eine Vorlizenzierung der Produkte verlangen können. In dem Fall entfällt für Sie die Pflicht, sich registrieren zu lassen (ab 01.07.2022 geändert, siehe oben!!!). Sie können uns also beauftragen, die Dienstleistung, also die Lizenzabgabe für systembeteiligungspflichtige Verpackungsmaterialien, für Sie durchzuführen. Die Gebühren werden dann als Nachweis für Kontrollbehörden in der Rechnung separat ausgewiesen. Die Höhe der Gebühren (siehe unten) ist nicht gesetzlich geregelt und bei jedem Lieferanten unterschiedlich - unsere sind sehr günstig, siehe Aufstellung unten! Wenn Sie uns diesen Delgationsauftrag erteilen möchten, finden Sie ihn hier: Auftrag zur Berechnung und Abführung der Gebühren. [92 KB]

Kaufen Sie die Produkte nicht bei uns, empfehlen wir Ihnen, sich von Ihren Zulieferern schriftlich bestätigen lassen, dass die gelieferten Produkte vorlizenziert sind, denn die Nachweisführung obliegt Ihnen!

Hier jedoch eine wichtige Einschränkung! Der Gesetzgeber hat in einem Nachtrag vom 28.12.2018 festgelegt, dass ein Merkmal einer Servicepackung ist, dass die Befüllung und die Abgabe an den Endkunden in räumlicher Nähe erfolgen muss, also z. B. in einem an den Verkaufsraum angrenzenden Arbeitsraum. Die Nähe liegt grundsätzlich nicht mehr vor, wenn zwischen Befüllung und Ort der Übergabe an den Endverbraucher ein Transport auf öffentlichen Straßen erfolgt. Sobald also die verpackte Ware an eine Annahmestelle oder eine "vergleichbare Anfallstelle [264 KB] " (Krankenhaus, Altenheim, Hotel, Büro usw., ) geliefert wird, handelt es sich nicht mehr um eine Serviceverpackung, sondern um eine gewöhnliche Verkaufsverpackung. Bei dieser Verpackungsart ist eine Vorverlagerung der Systembeteiligungspflicht nicht möglich, hier tritt für den Betrieb die Pflicht zur eigenen Registrierung sowie die weiteren Pflichten des Verpackungsgesetzes ein.

Zu der Problematik veröffentlichte kürzlich der DTV, dass aktuell versucht wird, auch für ausliefernde Betriebe die Delegationsmöglichkeit auf den Lieferanten auszuweiten und empfahl, bis zur endgültigen Klärung lizenzierte Produkte beim Zulieferer zu kaufen. Wir meinen auch, dass man damit erst einmal nichts falsch macht, da definitiv sichergestellt ist, dass Gebühren abgeführt wurden und damit ist man erst einmal auf der sicheren Seite.
Da es in Ihrer Verantwortung liegt, Ihre Situation zu beurteilen und sich ggf. im Verpackungsregister zu registrieren und Ihre Verpackungen zu lizenzieren, liefern wir Ihnen die gewünschten Artikel ohne Berechnung einer Entsorgungsgebühr, sofern uns kein Delegationsauftrag vorliegt. Bedenken Sie bitte, dass es nicht registrierten Betrieben verboten ist, systembeteiligungspflichtige Verpackungen ohne Anmeldung in den Verkehr zu bringen. Verstöße dagegen werden mit hohen Bußgeldern bestraft.

Weitere wichtige Informationen finden Sie zahlreich im Internet, natürlich stehen auch wir Ihnen gern mit Beratung zur Verfügung. Siehe auch http://www.verpackungsregister.org

Zentrale Stelle Verpackungsregister

Öffentliches Register

Newsletter des DTV zum Verpackungsgesetz [120 KB]

Lizenzgebühren, die wir unseren Kunden berechnen

Serviceverpackung: Lizenzgebühr ab 01.06.2022:
Folienprodukte (Schlauchfolie, Plastiktüten...) 0,92 Euro pro Kg Folie
Papier / Pappe (Hemdeneinlagen, Schulterformer, Hemdenbanderolen, Tragetaschen aus Papier...) 0,25 Euro pro Kg Papier/Pappe
Drahtbügel 0,85 Euro pro Kg Draht
Schulterformer aus Schaumstoff
Schulterformer aus Kunststoff
Schulterformerkappen aus Plastik
Rockklammern aus Kunststoff
Selbstklebefilm
0,03 Euro pro Packung
0,02 Euro pro Stück
1,22 Euro pro Karton
0,92 Euro pro Karton
0,04 Euro pro Rolle






 

 

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